ToreDex ASR A1.7 · DGUV I 208-022 · BetrSichV

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Ratgeber · Betreiberpflichten

Kraftbetätigte Tore prüfen: Wie oft, durch wen und was ins Prüfbuch gehört

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten · Für Facility-Management, Hausverwaltungen, Logistik, Industrie und Torbaubetriebe

Ein Rolltor wiegt schnell mehrere hundert Kilogramm, ein Sektionaltor hängt an gespannten Federn, ein Schiebetor kann Menschen einklemmen. Deshalb gilt für kraftbetätigte Tore und Türen eine wiederkehrende Prüfpflicht — mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen, mit schriftlichem Nachweis. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtsgrundlagen, die Prüfpunkte und was Betreiber im Schadensfall vorlegen müssen.

Welche Tore müssen geprüft werden?

Die Prüfpflicht betrifft kraftbetätigte — also motorisch angetriebene — Tore und Türen, zum Beispiel Rolltore, Sektionaltore, Schiebe- und Drehflügeltore, Schnelllauftore, Falttore, automatische Schiebetüren sowie Schranken und Tiefgaragentore. Hinzu kommen Türen und Tore mit Feststellanlagen im Brandschutz, für die eigene Prüfregeln gelten.

Welche Vorschriften gelten?

ASR A1.7 Türen und Tore BetrSichV DGUV Information 208-022 DIN EN 12453 DIN EN 13241

Für Arbeitsstätten ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 „Türen und Tore" maßgeblich. Sie verlangt, dass kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden — die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen. Die DGUV Information 208-022 beschreibt die Prüfung in der Praxis. Die Normen DIN EN 13241 (Produktnorm) und DIN EN 12453 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore) definieren den Stand der Technik, an dem sich die Prüfung orientiert.

Und in Wohnanlagen? Für ein Tiefgaragentor einer Wohnanlage gilt die ASR nicht unmittelbar. Der Betreiber — etwa Eigentümergemeinschaft oder Vermieter — trägt aber die Verkehrssicherungspflicht. In der Praxis wird deshalb auch hier eine jährliche Prüfung nach Stand der Technik und Herstellerangaben durchgeführt und dokumentiert, um im Schadensfall nicht ohne Nachweis dazustehen.

Prüfarten und Fristen

Jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen

Mindestens einmal im Jahr prüft ein Sachkundiger das Tor umfassend: Mechanik, Antrieb, Steuerung und vor allem die Sicherheitseinrichtungen wie Schließkantensicherung, Lichtschranke, Kraftbegrenzung und Absturzsicherung. Bei starker Nutzung — etwa an Logistikrampen mit vielen Torzyklen am Tag — kann ein kürzeres Intervall angemessen sein.

Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrolle durch den Betreiber

Zwischen den Sachkundigen-Prüfungen bewährt sich eine kurze, regelmäßige Kontrolle durch eingewiesene Mitarbeiter — viele Betreiber legen dafür einen monatlichen Rhythmus fest: Reversiert das Tor bei Hindernis? Sind Lichtschranken sauber und funktionsfähig? Gibt es ungewöhnliche Geräusche, lose Teile oder Anfahrschäden?

Sonderfall Feststellanlagen an Brandschutztüren und -toren

Für Feststellanlagen gelten die Vorgaben ihrer Zulassung: üblich ist eine regelmäßige — häufig monatliche — Funktionsprüfung durch den Betreiber und eine mindestens jährliche Prüfung und Wartung durch eine Fachkraft. Diese Prüfung ist von der Torprüfung nach ASR A1.7 zu unterscheiden und gesondert zu dokumentieren.

Wer ist Sachkundiger für Tore?

Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über kraftbetätigte Türen und Tore hat und mit den einschlägigen Vorschriften und Normen so weit vertraut ist, dass er den sicheren Zustand beurteilen kann. In der Praxis sind das meist Fachkräfte von Torbau- und Wartungsbetrieben oder entsprechend geschulte Haustechniker. Im Sinne der BetrSichV spricht man von der zur Prüfung befähigten Person.

Die 12 Prüfpunkte bei kraftbetätigten Toren

Die Checkliste orientiert sich an ASR A1.7 und DGUV Information 208-022:

  1. KennzeichnungTypenschild, CE-Kennzeichnung, Warnhinweise und Bedienhinweise vorhanden.
  2. SchließkantensicherungKontaktleiste reversiert bei Berührung, Kabel und Leiste intakt.
  3. LichtschrankeErkennt Hindernisse zuverlässig, sauber ausgerichtet, nicht überbrückt.
  4. KraftbegrenzungSchließkräfte im zulässigen Bereich, Tor stoppt bzw. reversiert.
  5. Fangvorrichtung / AbsturzsicherungSchutz bei Feder- oder Seilbruch funktionsfähig.
  6. Federn & SeileKeine Brüche, Korrosion oder Aufspleißungen, korrekte Spannung.
  7. Führungen & RollenLaufschienen fest und unverformt, Rollen leichtgängig.
  8. NotentriegelungHandbetrieb im Störfall möglich und ohne Gefahr bedienbar.
  9. Quetsch- & ScherstellenAbgesichert oder durch Abstände vermieden.
  10. SchlupftürSicherheitskontakt verhindert Torfahrt bei geöffneter Schlupftür.
  11. Elektrik & SteuerungGehäuse, Leitungen, Not-Halt und Befehlsgeräte in Ordnung.
  12. Torblatt & FunktionKeine Beschädigung, ruhiger Lauf, Endlagen korrekt eingestellt.

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Das Prüfbuch: Was dokumentiert werden muss

Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich festzuhalten. Üblich ist ein Prüfbuch je Tor, das am Betriebsort verfügbar ist. Es enthält:

Warum das Prüfbuch im Schadensfall entscheidet

Wird ein Mitarbeiter, Lieferant oder Anwohner von einem Tor verletzt, ist die erste Frage von Berufsgenossenschaft, Versicherung oder Staatsanwaltschaft: Wann wurde dieses Tor zuletzt geprüft, und mit welchem Ergebnis? Ohne Prüfnachweis steht der Betreiber im Verdacht, seine Pflichten verletzt zu haben — mit Folgen bis hin zu Regressforderungen und persönlicher Haftung der Verantwortlichen.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt die genannten Vorschriften allgemein verständlich wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Fassungen von ASR A1.7, BetrSichV und DGUV Information 208-022, die Herstellerangaben, bei Feststellanlagen deren Zulassung, sowie die Gefährdungsbeurteilung.
Häufige Fragen

FAQ zur Torprüfung

Wie oft müssen kraftbetätigte Tore geprüft werden?

Nach ASR A1.7 sind kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend zu prüfen — die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen. Viele Betreiber ergänzen das durch eine regelmäßige, etwa monatliche Sicht- und Funktionskontrolle.

Wer darf Tore prüfen?

Die jährliche Prüfung führt ein Sachkundiger durch. Das ist, wer durch fachliche Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über kraftbetätigte Tore hat und die einschlägigen Vorschriften und Normen kennt. Meist sind das Fachkräfte von Torbau- und Wartungsbetrieben oder geschulte Haustechniker.

Muss ein Tiefgaragentor in einer Wohnanlage geprüft werden?

Die ASR A1.7 gilt unmittelbar nur für Arbeitsstätten. Die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter trägt aber die Verkehrssicherungspflicht für das Tor. In der Praxis wird deshalb auch hier eine jährliche Prüfung nach Stand der Technik und Herstellerangaben durchgeführt und dokumentiert, um im Schadensfall einen Nachweis zu haben.

Muss die Torprüfung dokumentiert werden?

Ja. Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich festzuhalten, üblich ist ein Prüfbuch je Tor. Darin stehen Torangaben, Datum und Art der Prüfung, der Sachkundige, das Ergebnis je Prüfpunkt mit Mängeln, die getroffenen Maßnahmen und der nächste Prüftermin.

Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Prüfung?

Die Wartung erhält die Funktion des Tors, etwa durch Schmieren, Nachstellen und Austausch von Verschleißteilen. Die Prüfung stellt fest, ob das Tor sicher ist, und dokumentiert das Ergebnis. Beides wird oft beim selben Termin erledigt, ersetzt sich aber nicht gegenseitig.

Darf ein Tor mit defekter Lichtschranke weiter betrieben werden?

Eine Sicherheitseinrichtung ohne Funktion ist ein schwerwiegender Mangel. Das Tor sollte bis zur Reparatur außer Betrieb genommen oder nur unter streng geregelten Bedingungen — etwa im Totmannbetrieb mit Sicht auf das Tor — bedient werden. Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht überbrückt werden.

Prüfung dokumentieren

Jedes Tor im Objekt, jede Prüfung im Blick

ToreDex führt alle Tore je Objekt, leitet durch die 12 Prüfpunkte nach ASR A1.7, stuft Mängel per Ampel ein und speichert jede Prüfung mit GPS-Stempel, Uhrzeit und Fotos. Jährliche und monatliche Fälligkeiten rechnet die App automatisch.

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